Die Robe für buddhistische Mönche & Nonnen in der Tradition des Theravāda
Die Frage, ob Robe und Almosenschale des Kandidaten oder der Kandidatin komplett sind, ist Teil der Upasampadā, der vollen Ordination zum Bhikkhu oder zur Bhikkhuni. Nur wenn dies bejaht werden kann, wird die Ordination vollzogen.
Für Bhikkhus – vollordinierte buddhistische Mönche – besteht die Robe aus folgenden Teilen:
- Antaravāsaka (Untergewand – eine Art „Rock“)
- Uttarāsaṅga (Obergewand)
- Saṇghāti (äußere Robe, oft zweilagig, die meist über die Schulter getragen wird, aber auch z.B. als Umhang oder Decke benutzt werden kann)
Für Bhikkhunis (buddhistische Nonnen mit voller Ordination) kommen noch ein Oberteil (saṅkaccika) und eine Baderobe (udakasātikā) hinzu. Die Roben der Novizen unterscheiden sich in der Theravada-Tradition äußerlich kaum von denen der Bhikkhus/Bhikkhunis; sie haben jedoch kein Saṇghāti.
Bereits die Novizen, Samaneras (männlich) oder Samaneris (weiblich) genannt, werden angeleitet, über den Gebrauch der Robe zu reflektieren:
„Weise betrachtend benutze ich diese Robe, nur zum Schutz vor Kälte, zum Schutz vor Hitze, zum Schutz vor dem Kontakt mit Stechfliegen, Moskitos, Wind, Sonne und Kriechtieren, und nur, um die Schamteile zu bedecken.“
Obwohl es sich um eine sehr einfache Hülle für den Körper handelt, wird dieses Requisit dennoch leicht Gegenstand von geistigen Befleckungen wie Eitelkeit, Gier oder Anhaftung. Eine Reihe von Vinaya-Regeln für Bhikkhus wie für Bhikkhunis beziehen sich auf den Erwerb und den Umgang mit der Robe.
Zu Lebzeiten des Buddha wie auch in späteren Perioden war es immer wieder schwierig für Mönche und Nonnen, ausreichend Material für ihre Roben zu bekommen. Vielfach wurden zur Herstellung der Gewänder Flicken gesammelt, die teilweise selbst von Leichentüchern stammten. Diese Flicken wurden zusammengenäht und in die erlaubte Farbe der Samaṅas (Hauslose, „Asketen“), – gelblich/rötlich, ocker, bräunlich – eingefärbt. Damals standen nur Pflanzenfarben zur Verfügung, die im Pāli „Kasāya“ oder „Kasāva“ heißen.
Auch heute noch, selbst da wo Robenmaterial leichter zu erhalten ist, sind die Roben weiterhin aus mehreren Bahnen und Stücken im Sinne von Patchwork nach einem bestimmten Muster zusammengesetzt – siehe schematische Zeichnung – mit einem Minimum von 5 Bahnen. Es können auch mehr Bahnen von ungerader Zahl und entsprechend kleinere Stücke sein. Nach dem Vinaya sind folgende Materialien erlaubt: Leinen, Baumwolle, Seide, Wolle, Hanf oder ein Gemisch aus den genannten Stoffen. Auch die Maße der Roben sind festgelegt: Sie dürfen 6 x 9 „Sugata Spannen“, d.h. die Maße der Robe des Buddha, nicht überschreiten. Wie groß die Spanne des Buddha war, kann allerdings nur geschätzt werden (nach Thanissaro Bhikkhu: 25cm). Einem Kommentar (Samantapasādikā) zum Vinaya folgend, soll die Robe mindestens 5 Ellen (Pali: hatthā) minus eine Faust lang sein, wobei die Elle sich hier jeweils nach der Länge des Unterarms dessen richtet, der die Robe trägt (vom Ellenbogen bis zur Spitze des ausgestreckten mittleren Fingers gerechnet). Die minimale Breite der Obergewänder ist drei Ellen minus eine Faust, und für das Untergewand zwei Ellen.
Mönche und Nonnen üben sich darin, ihre Roben mit großer Achtsamkeit und Sorgfalt zu behandeln. Sie tragen das Gewand, das der Buddha selbst ebenso wie seine Arahat-Nachfolger getragen haben und das daher auch als „Flagge der Arahats“, der Erleuchteten, bezeichnet wird. Es ist ein Gewand, das den Träger dazu veranlassen soll, sich so zu verhalten, dass Vertrauen in die Lehre ihres Meisters, des Buddha, geweckt und Respekt hervorgerufen wird.